Anfrage zum Stärkungspakt NRW

DIE LINKE/Die PARTEI - Kreistagsfraktion Paderborn
OWL-PB

Im Rahmen des „Stärkungspakts NRW – gemeinsam gegen Armut“ sollen die Kommunen des Kreises Paderborn mit 1,8 Mio. EUR bezuschusst werden. Der Kreis Paderborn werde dabei mit 365.056,00 EUR berücksichtigt. Dazu stellt die Kreistagsfraktion eine entsprechende Anfrage.

Die Anfrage vom 28. Februar 2023:

Sehr geehrter Herr Landrat Rüther,

aus der Presse war zu entnehmen, dass im Rahmen des „Stärkungspakts NRW – gemeinsam gegen Armut“ die Kommunen des Kreises Paderborn mit 1,8 Mio. EUR bezuschusst würden. Der Kreis Paderborn werde dabei mit 365.056,00 EUR berücksichtigt.

Finanziert werden können damit unter anderem Sachkosten zur Aufrechterhaltung sozialer Einrichtungen, Sachkosten für Maßnahmen und kommunale Verfügungsfonds für Härtefälle.

In diesem Zusammenhang stellen sich für unsere Fraktion folgende Fragen, um deren schriftliche Beantwortung wir Sie bitten:

  1. Sind die Informationen zutreffend und wann ist mit der Bereitstellung der Mittel zu rechnen?
  2. Gibt es bereits einen Kriterienkatalog, nach dem Bürger*innen, die in krisenbedingte existenzielle Notlagen geraten sind, Mittel beantragen können?
  3. Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
  4. Welche Vorstellungen hat die Verwaltung zum Antragsverfahren?
  5. In welcher Weise soll die Bekanntmachung erfolgen?

Über die Beantwortung unserer Anfrage danken wir im Voraus.

 

Mit freundlichen Grüßen

André Niedernhöfer            Johannes Risse
Fraktionsvorsitzender        stv. Fraktionsvorsitzender


Antwort vom Amt 50 (Sozialamt) vom 27.03.2023 (DS-Nr. 17.0724):

  1. Sind die Informationen zutreffend und wann ist mit der Bereitstellung der Mittel zu rechnen?

    Die Informationen sind zutreffend. Die Mittel stehen bereit.
     
  2. Gibt es bereits einen Kriterienkatalog, nach dem Bürger*innen, die in krisenbedingte existenzielle Notlagen geraten sind, Mittel beantragen können?

    Nein. Individuelle materielle Einzelfallhilfen an Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines kommunalen Verfügungsfonds zur Vermeidung bzw. Beseitigung fnanzieller Härten sind nicht beabsichtigt.
     
  3. Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?

    vgl. Punkt 2
     
  4. Welche Vorstellungen hat die Verwaltung zum Antragsverfahren?

    Es ist beabsichtigt, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Landeszuwendung an fachlich beratende Dritte (Wohlfahrtsverbände sowie weitere Träger) weiterzuleiten; konkret an die Akteure des Runden Tisches Armut Paderborn sowie den Caritasverband Büren e.V.
    In Abstimmung mit dem Runden Tisch Armut und dem Caritasverband Büren e.V. sollen die Mittel zur Unterstützung kreisweiter (Fach)beratungsstellen der sozialen Infrastruktur (insbesondere Sozial-, Sucht- und Schuldnerberatung) eingesetzt werden. Die Leistung ist abzugrenzen von niderschwelligen Hilfen ohne fachspezifische Beratung (z. B. reiner Aufenthalt/Elementarversorgung im Zusammenhang mit einer Einrichtung).
    Mit der Fokussierung auf diee Beratungsstellen wird en klares Betätigungsfeld eingegrenzt, um etwaige Doppelförderungen durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die ebenfalls Mittel aus dem Stärkungspakt erhalten haben, zu vermeiden.
    Die v.g. Akteure können Mittel aus dem Stärkungspakt beim Sozialamt des Kreises Paderborn beantragen. Dazu ist je Träger die beantragte Summe mit der konkreten Verwendungsbestimmung mitzuteilen. Die Träger wurden gebeten, vorab gemeinsam über die bestmögliche Mitteilverteilung zu beraten.
     
  5. In welcher Weise soll die Bekanntmachung erfolgen?

    Der Runde Tisch Armut Paderborn sowie der Caritasverband Büren e.V. wurden bereits über das geplante Vorgehen informiert.

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