Unsere Satzung

Präambel

Der Jugendverband „Linksjugend [’solid] – Paderborn“ ist ein sozialistischer, antifaschistischer, basisdemokratischer und feministischer Jugend- und Studierendenverband im Kreis Paderborn.

Die „Linksjugend [’solid] – Paderborn“ ist die unabhängige Jugend- und Studierendenorganisation der Partei DIE LINKE.Kreisverband Paderborn.

 

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

 

(1) Die „Linksjugend [’solid] – Paderborn“ ist eine Basisgliederung des Jugendverbandes Linksjugend [’solid].

(2) Die „Linksjugend [’solid] – Paderborn“ ist die Vertretung der Jugend gegenüber der Partei und vertritt auch die sozialistische, antifaschistische, basisdemokratische und feministische Jugend gegenüber der Öffentlichkeit.

(3) Die volle Bezeichnung lautet Linksjugend [’solid] – Paderborn. Die Kurzbezeichnung lautet Linksjugend Paderborn.

(4) Ihr Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf den Kreis Paderborn. Sie hat ihren

Sitz in Paderborn.

(5) Die Linksjugend [’solid] – Paderborn bekennt sich zu den Satzungen des Jugendverbandes Linksjugend [’solid] und  des Studierendenverbandes DIE LINKE.SDS.

 

§ 2 Zweck

 

(1) Die Linksjugend [’solid] – Paderborn greift in die gesellschaftlichen Verhältnisse ein und ist Plattform für antikapitalistische und selbst bestimmte Politik.

(2) Als Teil emanzipatorischer Bewegungen sucht der Jugendverband die Kooperation mit anderen BündnispartnerInnen. Der Jugendverband strebt eine enge Zusammenarbeit mit gleichgesinnten politischen Jugendstrukturen auf internationaler, europäischer und insbesondere auf kommunaler Ebene an.

(3) Politische Bildung, der Eintritt in eine politische und kulturelle Offensive von links und die politische Aktion stehen dabei im Mittelpunkt der Tätigkeit des Jugendverbandes.

(4) Als parteinaher Jugendverband ist die Linksjugend [’solid] – Paderborn die Jugendorganisation der Partei DIE LINKE – KV Paderborn und wirkt als Interessenvertretung linker Jugendlicher in der Partei.

(5) Es ist Aufgabe und Sinn sich für eine demokratische Bildungs-, Kultur- und Jugendpolitik einzusetzen und die Meinungsvielfalt Jugendlicher und junger Erwachsener zu erhalten und zu fördern.

 

§ 3 Mitgliedschaft

 

(1)   Aktives Mitglied des Jugendverbandes Linksjugend [’solid] Paderborn kann jeder junge Mensch im Kreis Paderborn werden, der das vierzehnte Lebensjahr vollendet und das vollendete fünfunddreißigste Lebensjahr nicht überschritten hat und die Grundsätze und die Satzung des Jugendverbandes anerkennt. Die Mitarbeit im Jugendverband ist vom Alter unabhängig.

(2)   Die Mitgliedschaft im Jugendverband Linksjugend [’solid] Paderborn endet mit der Vollendung des 35. Lebensjahres, der schriftlichen Erklärung des Austritts, dem Ausschluss oder dem Tod des Mitglieds.

(5) Die gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen parteipolitischen

Organisation außer allen Organisationen, die zur Partei DIE LINKE zählen, ist ausgeschlossen.

 

§ 4 Gliederung, Mitgliederversammlung, Vorstand

 

(1) Die Linksjugend [’solid] – Paderborn setzt sich aus Einzelmitgliedern zusammen.

(2) Organe der Linksjugend [’solid] – Paderborn sind die Mitgliederversammlung (MV) und der Vorstand.

(3)

(3.1) Der ehrenamtlich tätige Vorstand setzt sich paritätisch aus Mitgliedern der Linksjugend [’solid] Paderborn zusammen.

(3.2) Der Vorstand setzt sich aus mindestens einer Sprecherin und einem Sprecher zusammen. Weitere Funktionen und BeisitzerInnen können, sofern es die Mehrheit der Mitglieder bei einer Mitgliederversammlung wünschen, einberufen werden.

(3.3) Die Amtszeit des Vorstandes beträgt ein Kalenderjahr.

(3.4) Alle Vorstandsmitglieder haben das gleiche Stimmrecht.

(3.5) Vorstandsversammlungen sind für jeden zugänglich.

(4)

(4.1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium der Linksjugend [’solid] – Paderborn. Sie setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen. Sie findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt und ist öffentlich. Sie wird vom Vorstand schriftlich unter Angabe der des Tagesordnungsvorschlags mit einer Frist von mindestens 14 Tagen einberufen. Eine Mitgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn dies mindestens ein Viertel der Mitglieder verlangen. Das Ersuchen ist schriftlich zu stellen.

(4.2) Die Mitgliederversammlung bestimmt die Grundlagen für die politische und organisatorische Arbeit der Linksjugend [’solid] – Paderborn; nimmt Berichte entgegen; beschließt über Anträge; wählt den Vorstand; beschließt über die Satzung und über Satzungsänderungen.

(4.3) Anträge müssen mindestens 24 Stunden vor der Mitgliederversammlung eingereicht werden, satzungsändernde Anträge müssen mindestens 20 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Der Vorstand muss die Anträge mit der Einladung verschicken.

(4.4) Mitgliederversammlungen sind zu protokollieren.

 

§ 5 Auflösung

(1) Die Auflösung der Linksjugend [’solid] – Paderborn kann nur durch eine eigens dafür einberufene Mitgliederversammlung mit Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

 

§ 6 Sonstiges

(1)   Ist in dieser Satzung nichts Weiteres bestimmt, so gilt die entsprechende Bundessatzung von Linksjugend [’solid].

 

Paderborn, den 17. Juni 2010