Detail Fraktion DIE LINKE/Piraten

Auftragsvergabe an Inklusionsfirmen und Firmen mit Inklusionsabteilungen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie

Kreistagsfraktion DIE LINKE./Piraten

Die Corona-Pandemie stellt die gesamte Gesellschaft vor einer großen Herausforderungen. Gerade für Inklusionsbetriebe ist diese Krise existenzbedrohend. Kredite können die meisten solcher Betriebe nicht aufnehmen, da diese rechtlich keine Rücklagen bilden dürfen. Umso wichtiger ist es, dass diese Betriebe genügend Aufträge erhalten. Dazu stellt die Fraktion DIE LINKE./Piraten einen Antrag zur Kreistagssitzung am 22. Juni 2020.

Antrag vom 4. Juni 2020:

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Fraktion stellt für die Kreistagssitzung am 22. Juni 2020 folgenden Antrag:

Der Kreistag Paderborn beauftragt die Verwaltung zu prüfen, in welchen Bereichen die Verwaltung Aufträge an Inklusionsunternehmen und Unternehmen mit Inklusionsabteilungen vergeben kann und wie diese Vergabe forciert und unterstützt werden kann. Bei der Prüfung ist u. a. der § 224 SGB XI zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang berichtet sie über die bisherigen Maßnahmen in diesem Bereich und die bereits erfolgten Vergaben.

Begründung:

Die Wochenzeitung für die Evangelisch-Lutherische Landeskriche Sachsens „Der Sonntag“ berichtet in ihrer Online-Ausgabe vom 4. Juni 2020 von den Folgen der Corona-Krise für den gemeinnützigen Sektor (https://www.sonntag-sachsen.de/experte-kredite-keine-hilfe-fuer-den-gemeinnuetzigen-sektor).

Dr. Andreas Rickert, Gründer des gemeinnützigen Analyse- und Beratungsunternehmen Phineo fürchtet das Aus für die Gemeinnützigen. "Kredite können zwar akute Finanzierungslücken schließen und Insolvenzen vorerst abwenden, sie müssen aber später zurückgezahlt werden", so Rickert. Weiter heißt es: „Das sei für gemeinnützige Organisationen unmöglich, da sie keine finanziellen Rücklagen bilden dürften und Kredite daher nicht abtragen könnten. Darlehen könnten ihre finanzielle Situation sogar noch verschärfen.“

Seit Jahren bemüht sich der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, den Aufbau von Inklusionsunternehmen zu unterstützen, z. Bsp. durch eine Messe der Inklusionsunternehmen oder die Mitfinanzierung einer Beratungsstelle für Inklusionsunternehmen bei der Handwerkskammer Münster. Es wurde eine gute und wachsende Struktur in diesem Bereich geschaffen und damit eine Alternative zur Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Diese Struktur ist jetzt in Gefahr.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen hat am 25. Mai die Ergebnisse einer Umfrage zu den Auswirkungen der Corona-Krise bei Inklusionsfirmen veröffentlicht, an der sich mehr als 400 Unternehmen beteiligt haben. Das Ergebnis dieser Umfrage ist, dass viele Unternehmen massive Einnahmeverluste haben, eine angeschlagene Liquidität und um die Existenz ihres Unternehmens fürchten. Dadurch könnten Hunderte von Menschen mit Behinderungen ihren Arbeitsplatz verlieren. (https://www.faf-gmbh.de/wp-content/uploads/2020/05/20-0525_Final-Bund-Statistiken_Corona.pdf)

Nach § 224 SGB lX, (2) - Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand – sollen Aufträge, die von Inklusionsbetrieben durchgeführt werden können, bevorzugt an diese Inklusionsbetriebe angeboten werden. Der Kreis Paderborn muss die bevorzugte Auftragsvergabe an Inklusionsbetriebe nutzen und ausbauen, um Menschen mit Behinderungen ihren Arbeitsplatz zu erhalten und um in Zukunft mehr tariflich bezahlte und sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Inklusionsbetrieben zu schaffen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Leyva
Fraktionsvorsitzender


Verbleib:

Der Antrag wurde einstimmig vom Kreistag in seiner Sitzung vom 22. Juni 2020 in den Fachausschuss verwiesen.