Detail Fraktion DIE LINKE/Piraten

Anfrage zur Vergabe von Aufträgen durch den Kreis an Integrationsbetriebe

Kreistagsfraktion DIE LINKE./Piraten, Siegfried Nowak

Die Fraktion des Kreistages Paderborn DIE LINKE. / Piraten fragt die Kreisverwaltung zur Vergabe von Aufträgen durch den Kreis an Integrationsbetriebe, welche Menschen mit Behinderungen im Kreis Paderborn beschäftigen, an.

Anfrage:

Sehr geehrte Damen und Herren, 

seit 2009 gilt in Deutschland die UN‐Behindertenrechtskonvention. Sie garantiert Menschen mit Behinderungen das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Um dieses selbstbestimmte Leben führen zu können, wird im Artikel 27,  Arbeit und Beschäftigung,  festgehalten:  

„...die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, einschließlich für Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung erwerben, durch geeignete Schritte, einschließlich des Erlasses von Rechtsvorschriften um unter anderem ....e) für Menschen mit Behinderungen Beschäftigungsmöglichkeiten und beruflichen Aufstieg auf dem Arbeitsmarkt sowie die Unterstützung bei der Arbeitssuche, beim Erhalt und der Beibehaltung eines Arbeitsplatzes und beim beruflichen Wiedereinstieg zu fördern.“

In diesem Zusammenhang stellen wir die nachstehenden Fragen:  

I.) Integrationsbetriebe und Betriebe mit Integrationsabteilungen 

  • Welche Integrationsbetriebe und Betriebe mit Integrationsabteilungen gibt es in unserem Kreis und in welcher Anzahl sind behinderte Menschen in diesen Einrichtungen angestellt bzw. beschäftigt und welches Entgelt beziehen sie?
  • Welche Produkte und Dienstleistungen werden in den einzelnen Integrationsbetrieben und Unternehmen mit Integrationsabteilungen produziert bzw. angeboten und welche davon sind vom Kreis in Auftrag gegeben bzw. werden vom Kreis in Anspruch genommen? 
  • Welche Integrationsbetriebe und Unternehmen mit Integrationsabteilungen haben sich beim Kreis um Aufträge beworben und wird der NRW‐Runderlass vom 22.3.2011 zur bevorzugten Vergabe an Werkstätten hier auch angewandt und hat der  Kreis Einfluss, dass bei den Integrationsbetrieben und Betrieben mit Integrationsabteilungen, das Tariftreue‐ und Vergabegesetz angewendet wird?  

gez.:     Siegfried Nowak

            Sabine Martiny

Verbleib:

Am 8. Juni 2016 beantwortete das Amt 14 (Rechnungsprüfungsamt) mit der DS-Nr. 16.0535/1 die Anfrage der Fraktion wie folgt:

Zu den von der Fraktion DIE LINKE/PIRATEN mit DS-Nr. 16.0535 gestellten Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

Zu 1.)

Nach Informationen der LWL Behindertenhilfe Westfalen fördert das Integrationsamt im Kreis 10 Betriebe mit 101 behinderten Beschäftigten. Angaben zum Entgelt liegen nicht vor.

Zu 2.)

Die Produkt- und Dienstleistungspalette reicht von Garten- u. Landschaftspflege, Näh- und Polsterdienstleistungen, Lohnmontage, Landwirtschaft/Hofläden bis hin zum Hotel- und Gastronomiegewerbe.

Seit vielen Jahren lässt der Kreis bei einer Einrichtung Kittel, Handtücher und gegebenenfalls Tischwäsche reinigen. Zudem wurde bis vor wenigen Wochen die Digitalisierung im Amt 36 (Straßenverkehrsamt) durch ein Integrationsunternehmen durchgeführt. Im Rahmen der Einführung des DMS werden die Digitalisierung und das Einscannen von Vorgängen nun vom Amt 36 (Straßenverkehrsamt) in Eigenregie erledigt.

Zu 3.) 

Im Zuständigkeitsbereich der Zentralen eVergabe- und Submissionsstelle des Kreises Paderborn haben sich bislang keine entsprechenden Betriebe beworben. Sofern sich in der Zukunft ein Integrationsbetrieb beteiligen sollte oder bei einer Freihändigen Vergabe oder Beschränkten Ausschreibung nur auf diese zurückgegriffen wird, unterliegen auch diese Vergabeverfahren den Bestimmungen des TVgG-NRW mit Ausnahme der Mindestlohnregelung gem. § 4 Abs. 3 TVgG-NRW. Diese findet gem. § 4 Abs. 6 TVgG-NRW auf bevorzugte Bieter keine Anwendung.