Detail Fraktion DIE LINKE/Piraten

Anfrage bezüglich der Fallzahlen in der Schwangerschaftskonfliktberatung im Gesundheitsamt des Kreises Paderborn

Kreistagsfraktion DIE LINKE./Piraten, Siegfried Nowak

Die Fraktion des Kreistages Paderborn DIE LINKE./Piraten stellt an das das Kreisgesundheitsamt eine Anfrage bezüglich der Weitergabe von Daten HIV- bzw. Hepatitis-infizierter Personen an Polizeibehörden.

Anfrage vom 2. November 2016:

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Damen und Herren,

jedes Jahr werden seitens der verschiedenen Institutionen, wie des Sozialdienstes
Katholischer Frauen e.V. (SKF) oder der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. ,
Anträge für eine finanzielle Bezuschussung für ihre Tätigkeiten auch auf dem Gebiet
der Schwangerschafts-, und Schwangerschaftskonflikt-Beratung gestellt. Dabei
muss offen dargestellt werden, wie ihre finanzielle Lage ist und wie sich die
Fallzahlen im Einzelnen entwickelt haben. Pro Familia hat dieses Jahr einen solchen
Antrag gestellt. Um die geleistete Arbeit dieser Einrichtung besser bewerten zu
können, bedarf es unseres Erachtens einer Gegenüberstellung der verschiedenen
Institutionen mit ihren aktuellen Fallzahlen.

In diesem Zusammenhang stellen wir folgende Fragen:

1. Wie ist die Entwicklung der Fallzahlen in den letzten 3 Jahren verlaufen
- beim Migrationsanteil
- beim Anteil von Asylsuchenden
- bei Abbrüchen
- bei Minderjährigen
- bei Paaren/ Familien bzw. Alleinstehenden

2. Welche Kosten oder anderen Aufwendungen sind dafür im Amt 53 des Kreises
Paderborn angefallen?

Gez.: Siegfried Nowak, Sabine Martiny
         für die Kreistagsfraktion DIELINKEN / Piraten

Verbleib:

Am 14. November 2016 beantwortete das Amt 53 (Gesundheitsamt) mit der DS-Nr. 16.0613/1 die Anfrage der Fraktion wie folgt:

Mit Anfrage vom 02.11.2016 (DS.-Nr. 16.0613) wurden durch die Kreistagsfraktion DIE LINKE/PIRATEN im Zusammenhang mit der Schwangerschaftskonfliktberatung im Amt 53 des Kreises Paderborn folgende Fragen gestellt:

1. Wie ist die Entwicklung der Fallzahlen in den letzten 3 Jahren verlaufen
- beim Migrationsanteil
- beim Anteil von Asylsuchenden
- bei Abbrüchen
- bei Minderjährigen
- bei Paaren/ Familien bzw. Alleinstehenden

2. Welche Kosten oder anderen Aufwendungen sind dafür im Amt 53 des Kreises
Paderborn angefallen?

 

Die vorstehenden Fragestellungen werden wie folgt beantwortet:

Zu 1.)


§§ 2/2a SchKG

§§ 5/6 SchKG

Gesamt


201320142015201320142015201320142015
A113117891029668215213157
B11151212913232425
C555712586184171165739883751

D

2171902169910288316292304
E///998287998287

 

A = Deutsch mit Migrationshintergrund, B = Minderjährig, C = Einzelberatungen, D = Paare/Familien/Begleitung, E = Alleinerziehend

Hinweise zu der vorstehenden Übersicht:

Die Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte arbeitet in einem besonders datenschutzsensiblen Bereich. Die aufgeführten Daten ergeben sich aus der landeseinheitlich zu führenden Statistik der anerkannten Beratungsstellen. Hierbei wird der Anteil von Asylsuchenden derzeit nicht erfasst. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche wird über die Ärzte anonym für das jeweilige Bundesland erhoben. Da die Schwangerschaftskonfliktberatung ebenfalls anonym zu erfolgen hat, können keine Rückschlüsse auf durchgeführte Abbrüche gezogen werden.

Die Anzahl der Alleinerziehenden wird nur bei den Konfliktberatungen (§§ 5/6) erfasst.

Die aufgeführten Fallzahlen sind nicht gleichzusetzen mit der Anzahl der durchgeführten Beratungen. Mit der Begleitung eines „Falles“ kann eine Mehrzahl von Beratungen begründet sein.

§§ 2/2a Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG): Beratung zur Familienplanung und Schwangerschaft, Nachbetreuung bis zu drei Jahren nach der Geburt sowie Aufklärung und Beratung nach den Ergebnissen von pränatal-diagnostischen Maßnahmen.

§§ 5/6 SchKG: Schwangerschaftskonfliktberatung.

 

Zu 2.:

Für die o. a. Aufgabenerfüllung sind Personal- und Sachkosten zu berücksichtigen. Auf der Grundlage des Schwangerschaftskonfliktgesetzes i. V. m. dem Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (Schwangerschaftskonfliktgesetz-Ausführungsgesetz - AG SchKG) beteiligt sich das Land NRW derzeit mit 80 % (Personalkosten) und einer angemessenen Pauschale (Sachkosten, ab dem 01.01.2017: 9.000 €/Vollzeitberatungskraft) an den Kosten der anerkannten Beratungsstellen.

Im Jahr 2015 betrug die Landesfinanzierung an den Kosten der Beratungsstelle des Kreises Paderborn 132.653 € (Anm.: Die im Haushaltsplanentwurf 2017, in dem Produkt 070101, Seite 372, Sachkonto 448100, als Ergebnis 2015 dokumentierte Zahl weicht aus buchungstechnischen Gründen hiervon ab).