Mein Körper, meine Entscheidung: Weg mit §218!
Zum Jahrestag der Reform des §218 StGB am 12. Februar erklärt Bianca Austin, im Vorstand von Die Linke NRW Sprecherin für Frauenpolitik:
"Am 12. Februar 1976 ist der §218 StGB reformiert worden. Doch entgegen landläufiger Vermutung sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland seitdem dennoch nicht legal. Der Paragraph § 218 StGB verbietet auch heute noch Abtreibungen; sie sind lediglich unter bestimmten Rahmenbedingungen straffrei. So darf ein Abbruch auscchließlich dann durchgeführt werden, wenn die Frau zuvor an einer sogenannten 'Schwangerschaftskonfliktberatung' teilgenommen hat. Dies ist nicht nur entmündigend, sondern auch in vielen Fällen eine zusätzliche psychische Belastung für die betroffenen Frauen. Die Linke ist die feministische Stimme, die weiter laut fordert: Mein Körper, meine Entscheidung - weg mit §218!"