Corona-Sonderbedarf für Empfänger von Sozialleistungen

Linksfraktion Salzkotten

Die Linksfraktion Salzkotten fordert den Bürgermeister der Stadt, Herrn Ulrich Berger, mit ihrem Antrag vom 20. April 2020 auf, seinen Einfluss geltend zu machen über den Beirat und die Träger des Jobcenters Paderborn, um Empfänger*innen von

AlG-2 die Mehrbelastungen durch die Corona-Pandemie großzügig und schnellstmöglich auszugleichen. Alle Möglichkeiten für die Gewährung von Mehrbedarfen nach §21 (6) SGB II und einmaligen Leistungen nach §24 (1) SGB II müssen ausgeschöpft werden. Ebenso ist die Gewährung von Hilfen in besonderen Lebenslagen nach §73 SGB XII für Bezieher*innen von Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anzuwenden.

 

Begründung:

Auf Bundesebene hat DIE LINKE zusammen mit den Wohlfahrtsverbänden eine pauschale Erhöhung der Regelsätze gefordert. Trotz milliardenschwerer Hilfspakete der Regierung ist gerade im Bereich der Sozialleistungsempfänger*innen keine finanzielle Aufstockung gewährt worden. Ein sozialpolitischer Skandal. Deshalb muss jetzt vor Ort praktisch geholfen werden.

Denn die Corona-Pandemie stellt Bezieher*innen von Sozialleistungen vor große Probleme. Die stabilisierenden Versorgungseinrichtungen fallen aus. Familien, deren Kinder in Ganztagsbetreuungen verpflegt wurden, müssen nun selbst dafür aufkommen. Die zusätzlichen Hilfen der Paderborner Tafel sind nicht verfügbar. Außerdem kommt es immer wieder dazu, dass preiswerte Lebensmittel schnell ausverkauft sind. Auch der zusätzliche Bedarf an Gesundheitsvorsorge (Masken, virenwirksame Desinfektionsmittel, Seifen, Handschuhe etc.) ist im Regelbedarf nicht vorgesehen. Das Bundesamt für Katastrophenschutz hat die Empfehlung herausgegeben, einen Vorrat an Lebensmitteln für 10 Tage anzulegen. Mit dem normalen Regelsatz von Alg-2 und Sozialhilfe ist das nicht zu bewerkstelligen. Aber allen Menschen steht dasselbe Recht zu, sich vor Krisen ausreichend zu schützen.

Nach der schrittweisen Öffnung der Schulen ab heute, 20. 04. 2020, ist der Ausfall an Unterrichtsstunden im Klassenraum noch längst nicht abgeschlossen. Weiterhin wird, und vermutlich zunehmend, Unterrichts-geschehen über digitale Medien ablaufen. Von einem nach wie vor erhöhten schulbezogenen Bedarf an IT-Medien und Computern ist auszugehen auch bei Schulkindern aus Bedarfsgemeinschaften von Transfergeldempfängern. Fehlen ihnen die technischen Medien, sind sie noch einmal diskriminiert.

Grundsätzlich kann der Aufwand für schulrelevante digitale Medien endlich durch die Jobcenter erstattet bzw. angerechnet werden. Doch nicht alle bewilligenden Stellen verfahren unkompliziert und entgegenkommend. Auch angesichts der fortwirkenden Kontaktsperren – und ihrer Folgen – sollten die Jobcenter angewiesen werden, den  § 21, (6)  des SGB II, großzügig auszulegen.

Paul Weitkamp
Fraktionsvorsitzender