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Venezuela: »Einmischung in innere Angelegenheiten«

Cuba Sí RG Paderborn via Andrej Hunko, MdB
OWL-PB

Andrej Hunko hat die Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Bundestages um eine Ausarbeitung zur Völkerrechtskonformität der Anerkennung des selbsternannten Interimspräsidenten Juan Guaidó in Venezuela gebeten.

In ihrem Gutachten [PDF] stellen die Wissenschaftliche Dienste fest, dass es im vorliegenden Fall „starke Gründe“ für die Annahme gibt, dass es sich bei der Anerkennung Guaidós um eine „Einmischung in innere Angelegenheiten“ handelt. Die Frage, ob diese als unzulässige Intervention zu bewerten ist, sei „durchaus berechtigt“.

Wissenschaftliche Dienste des Bundestages, 7. Februar 2019: »Daher gibt es starke Gründe für die Annahme, dass die Anerkennung eines Staatsoberhauptes ad interim vorliegend eine Einmischung in innere Angelegenheiten ist. Somit bleibt die Frage, ob die Einmischung in innere Angelegenheiten im vorliegenden Fall als unzulässige Intervention zu qualifizieren ist, durchaus berechtigt.«

Das Gutachten hebt hervor, dass für die Frage der völkerrechtlichen Zulässigkeit von großer Bedeutung sei, ob es sich um eine „vorzeitige Anerkennung“ handele. Diese liege vor, wenn eine Anerkennung erfolge, „bevor die neue Staatsgewalt sich endgültig durchgesetzt hat“. Das Urteil darüber, ob eine neue Staatsgewalt sich „endgültig durchgesetzt“ hat, sei allerdings von politischem Ermessen abhängig. Ob die „tatsächlichen Voraussetzungen“ für eine vorzeitige Anerkennung vorlägen, könne durch das Gutachten jedoch „mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht zweifelsfrei festgestellt werden“. „Es bedürfte hier u.a. tagesaktueller Sachverhaltsermittlungen, wer zu welchem Zeitpunkt die effektive Kontrolle über die Staatsgewalt, einschließlich der Streitkräfte und des Sicherheitsapparates, ausübt.“

Andrej Hunko erklärt hierzu: „Aus meiner Sicht bestätigt das Gutachten, was wir seit Beginn der aktuellen Krise in Venezuela kritisieren: Die Anerkennung Guaidós stellt eine unzulässige Einmischung in die inneren Angelegenheiten Venezuelas dar und ist damit völkerrechtswidrig. Es ist völlig offensichtlich, dass Guaidó derzeit über keine reale Macht in Venezuela verfügt. Ihn als Präsidenten anzuerkennen stellt einen verantwortungslosen Akt dar, der den ohnehin schon gefährlichen Konflikt weiter verschärft. Die Gefahr eines Bürgerkriegs oder einer Militärintervention ist real. Die Bundesregierung hätte vermitteln können. Stattdessen hat sie sich durch ihre einseitige Parteinahme für diese Funktion diskreditiert.“