Anrechnung von Geldgeschenken zur Kommunion und Konfirmation bei ALG II – Empfängern

DIE LINKE. Paderborn, Michaela Büttner

Das Frühjahr ist traditionell die Zeit der Kommunionsfeiern in der katholischen Kirche und der Konfirmationsfeiern in der evangelischen Kirche. Eigentlich sind das kirchlich-familiäre Feiern ohne politischen Bezug. Dass Kommunion und Konfirmation nun doch eine Politisierung erfahren, ist den so genannten Hartz Reformen zu verdanken.

Dazu erklärt Michaela Büttner, Kreissprecherin DIE LINKE.PB/HX: „Auf Anfrage der LINKEN hat die ARGE im Kreis Paderborn mitgeteilt, dass einmalige Zahlungen, soweit der Gesamtbetrag von 50,- € im Kalenderjahr überschritten wird, als Einnahme zu bewerten sind und in voller Höhe angerechnet werden.“

Michaela Büttner weiter: “Geldgeschenke zur Kommunion oder Konfirmation dürften diesen Betrag wohl regelmäßig übersteigen. Es ist ein Skandal, dass ausgerechnet im christlich geprägten Paderborn so rigoros vorgegegangen wird!“

Anschaulicher kann die Spaltung unserer Gesellschaft kaum noch werden:

Ausgerechnet im Schatten des Paderborner Domes werden die bestehenden Gesetze zu Ungunsten der Betroffenen ausgelegt – Paderborn überzeugt? Wohl nicht!

Das muss man sich mal ganz praktisch vorstellen: Da bekommt ein Kind 700,-€ zur Kommunion geschenkt. Damit könnten vielleicht ein Computer, ein Fahrrad und/oder eine Klassenfahrt bezahlt werden. Alles Dinge die für ALG II Empfänger ansonsten kaum leistbar sind. Anschließend werden die 700,-€ als Einnahme gewertet und vom Lebensunterhalt der Familie wieder abgezogen. Das alles in einer Situation, in der schon die Ausrichtung einer Kommunion oder Konfirmation, eine ausserordentliche finanzielle Belastung bedeutet. Dabei ist es so einfach! Entgegen der Aussage der ARGE im Kreis Paderborn, haben die Arbeitsagenturen vor Ort Ermessenspielräume. Dies bestätigte Frau Appelhoff , Sprecherin der NRW Regionalagentur bereits im April letzten Jahres gegenüber dem WDR.

Michaela Büttner: „Daher gibt es tatsächlich auch sehr unterschiedliche Regelungen in den Kommunen. So wird in einigen anderen Kommunen grundsätzlich von einer Zweckbestimmung bei Geldgeschenken zur Kommunion oder Konfirmation ausgegangen, damit ist es möglich auf eine Anrechnung zu verzichten“, und weiter: „eine Zweckbestimmung ist dann gegeben, wenn das Geld für die Anschaffung z.B. eines Computers o.ä. geschenkt wird“.

Die ARGE im Kreis Paderborn geht dagegen in der Regel davon aus, dass Geldgeschenke zu den genannten Anlässen nicht zweckgebunden sind und die Anrechnung daher grundsätzlich zu erfolgen hat. Weiterhin finden in anderen Kommunen Vermögensfreigrenzen für minderjährige Kinder Anwendung, diese sind im SGB II geregelt und ermöglichen einen weitgehenden Verzicht auf Anrechnung. Immer vor dem Hintergrund notwendige Anschaffungen für die Kinder zu gewährleisten und soziale Härten zu vermeiden.

Michaela Büttner, Sprecherin DIE LINKE.KV-PB/HX: „Es geht ja nicht darum Luxusgüter zu finanzieren, es geht um Chancengleichheit für Kinder! In einer christlich geprägten Stadt wie Paderborn sollte dies selbstverständlich sein“


Mit freundlichen Grüßen

Michaela Büttner
Sprecherin DIE LINKE.Paderborn–Höxter