LINKE fordert einen bundesweiten Mietendeckel - Paderborner Wohnungsgesellschaft wichtiger denn je

DIE LINKE. KV Paderborn
OWL-PB

„Das Urteil des Verfassungsgerichtes trifft nicht nur die 1,5 Millionen Berliner Haushalte, die dank des Mietendeckels keine Mieterhöhungen oder sogar Mietsenkungen beanspruchen konnten“, sagt Martina Schu, Bundestagskandidatin der LINKEN für den Wahlkreis Paderborn. „Diese Entscheidung fokussiert eine Problematik, die schon lange vorhanden ist: Bezahlbarer Wohnraum wird immer knapper, da der Wohnungsmarkt nahezu dicht ist, und die entsprechenden Gesetze des Bundes können den Mietenwahnsinn nicht aufhalten.“

Eine besondere Rolle käme hier auch den kommunalen Wohnungsgesellschaften zu, die eine Möglichkeit böten, die Mietpreise moderat zu halten. „Daher ist es gut, dass Paderborn jetzt auch eine kommunale Wohnungsgesellschaft gegründet hat“, meint Schu, „denn auch bei uns ist bezahlbarer Wohnraum knapp.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 15. April entschieden, dass die Vorschriften des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und daher nichtig sind. Laut Urteil der Richter ist das Gesetz verfassungswidrig, weil das Grundgesetz bei der Gesetzgebung keine Doppelzuständigkeiten (Bund und Länder) vorsieht.Geklagt hatten Bundestagsabgeordnete von CDU und FDP.

Der „Berliner Mietendeckel“ bestand im Wesentlichen aus drei Regelungskomplexen: einem Mietenstopp, der eine Miete verbietet, die die am 18. Juni 2019 (Stichtag) wirksam vereinbarte Miete überschreitet, einer lageunabhängigen Mietobergrenze bei Wiedervermietungen sowie einem gesetzlichen Verbot überhöhter Mieten. Auf Neubauten, (erstmalig bezugsfertig 1. Januar 2014) wurden die Vorschriften nicht angewendet.

„DIE LINKE wird nun umso mehr Druck machen, um Mieterinnen und Mieter vor überzogenen Mieten zu schützen“, verspricht Schu und fügt hinzu: „Jetzt gilt es alles daran zu setzen, dass der Bund schnell eine funktionierende Mietpreisbremse auf den Weg bringt.“