Kreistagsfraktion DIE LINKE/Die PARTEI stellt Antrag zu Corona-Sonderbedarf für Empfänger*innen von Sozialleistungen

DIE LINKE/Die PARTEI - Kreistagsfraktion Paderborn
OWL-PB

Für die Kreistagssitzung am 22. Februar 2021 stellt die Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI im Kreistag Paderborn einen Antrag zu Corona-Sonderbedarf für Empfänger*innen von Sozialleistungen. Darin fordert die Fraktion, dass der Kreis Paderborn seinen Einfluss im Beirat und in der Trägerversammlung des Jobcenter Kreis Paderborn geltend macht, um Empfänger*innen von ALG-2, die Mehrbelastungen durch die Corona-Pandemie auszugleichen.

Der Antrag vom 14. Februar 2021:

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Fraktion stellt für die nächste Kreistagssitzung folgenden Antrag:

Der Kreis Paderborn macht seinen Einfluss im Beirat und in der Trägerversammlung des Jobcenter Kreis Paderborn geltend, um Empfänger*innen von ALG-2, die Mehrbelastungen durch die Corona-Pandemie auszugleichen. Alle Möglichkeiten für die Gewährung von Mehrbedarfen nach § 21 (6) SGB II und einmaligen Leistungen nach § 24 (1) SGB II müssen ausgeschöpft werden. Ebenso ist die Gewährung von Hilfen in besonderen Lebenslagen nach § 73 SGB XII für Bezieher*innen von Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anzuwenden.

Begründung:

Die wirtschaftlich schwächsten Teile der Bevölkerung sind von der Pandemie besonders betroffen. Auf Bundesebene hat DIE LINKE zusammen mit den Wohlfahrtsverbänden eine pauschale Erhöhung der Regelsätze gefordert. Trotz milliardenschwerer Hilfspakete der Regierung ist gerade im Bereich der Sozialleistungsempfänger*innen kaum finanzielle Aufstockung gewährt worden. Der einmalige Corona-Zuschuss in Höhe von 150 Euro, der im Mai ausgezahlt werden soll, ist im Angesicht der Krise, die bald seit einem Jahr bestand hat, ein sozialpolitischer Skandal. Deshalb muss jetzt vor Ort praktisch geholfen werden.

Denn die Corona-Pandemie stellt Bezieher*innen von Sozialleistungen vor große Probleme. Die stabilisierenden Versorgungseinrichtungen fallen aus. Familien, deren Kinder in Ganztagsbetreuungen verpflegt wurden, müssen nun selbst dafür aufkommen.

Außerdem führt die Notwendigkeit von medizinischen Masken, die für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder den Einkauf benötigt werden, ohne die somit eine Teilhabe am öffentlichen Leben unmöglich ist, zu wachsenden Ausgaben. Hier sollte sich das Jobcenter Paderborn am Urteil des Karlsruher Sozialgerichts vom 11.02.2021 orientieren und jedem Hilfebedürftigen möglichst unbürokratisch den vom Gericht beschriebenen “unabweisbaren Hygienebedarf”, in Form von 20 FFP2-Masken pro Woche oder einer zusätzlichen Geldleistung in Höhe von 129 Euro, gewähren.

Selbige unbürokratische Unterstützung sollte auch für die Anschaffung von IT-Medien und Computern gelten. Von einem nach wie vor erhöhten schulbezogenen Bedarf an IT-Medien und Computern ist auszugehen auch bei Schulkindern aus Bedarfsgemeinschaften von Transfergeldempfängern. Fehlen ihnen die technischen Medien, sind sie noch einmal diskriminiert.

Grundsätzlich kann der Aufwand für schulrelevante digitale Medien endlich durch die Jobcenter erstattet bzw. angerechnet werden. Doch nicht alle bewilligenden Stellen verfahren unkompliziert und entgegenkommend. Auch angesichts der fortwirkenden Auswirkungen der Corona-Pandemie sollten die Jobcenter angewiesen werden, den § 21 (6) des SGB II, großzügig auszulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Leyva                      André Niedernhöfer                  Johannes Risse
Fraktionsvorsitzender        stv. Fraktionsvorsitzende         Kreistagsmitglied


Verbleib: Der Antrag wurde am 22. Februar 2021 einstimmig in der Sitzung des Kreis- und Finanzausschusses, welcher anstelle des Kreistages tagte, angenommen.