DRK kündigt jetzt auch Betriebsräte - Kritik von linker Bundestagskandidatin Martina Schu

DIE LINKE. KV Paderborn/Kreistagsfraktion DIE LINKE/Die PARTEI

Nachdem der Vorstand des DRK Kreisverbandes Paderborn, Herr Dr. Vogel, zunächst die Durchführung der Betriebsratswahl verhindert hat, geht er jetzt einen Schritt weiter. Zwei Mitglieder des Wahlvorstands und zwei Betriebsratsmitglieder, darunter der Vorsitzende, haben die fristlose Kündigung erhalten.

„Das war bisher nur aus beinharten Wirtschaftsunternehmen bekannt“, so die Bundestagskandidatin der Linken, Martina Schu, „für einen Wohlfahrtsverband wie das Rote Kreuz, das überwiegend mit öffentlichen Geldern und Spenden finanziert wird und einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag leistet, ist das neu. Hat eigentlich irgendjemand der Verantwortlichen mal darüber nachgedacht, wie das bei den Beschäftigten und den vielen ehrenamtlich Tätigen wirkt? Wie verträgt sich das mit den sieben Zielen der DRK?“

Diese Kündigungen würden vor keinem deutschen Arbeitsgericht Bestand haben. Das müsse auch ein promovierter Vorstand wissen.

„Offensichtlich will man engagierte Mitarbeiter*innen loswerden und man setzt darauf, dass sie das Handtuch werfen. Das wird aber nicht der Fall sein. Ihre Gewerkschaft ver.di leistet Unterstützung, und als Linke werden wir auch an allen möglichen Stellen Druck ausüben“, so Schu.

Auch der Vorsitzende der Kreistagsfraktion DIE LINKE/Die PARTEI, Manuel Leyva, hat schon von dem Skandal gehört. „Als Lippspringer liegt mir die Situation der DRK-Rettungswache Lippspringe sehr am Herzen." Negative Folgen seien für die Notfallsituation in Bad Lippspringe zu befürchten, wenn jetzt Rettungssanitäter so von ihrem Vorstand behandelt würden. Man brauche sich dann auch nicht zu wundern, wenn Ehrenamtliche ihr Engagement ganz einstellen würden. "Jetzt sind die Ortsvereine des DRK gefragt, dem Treiben ihres Vorstands ein Ende zu setzen.

Die Vorstände sind häufig politisch, meistens von CDUVertreter*innen, besetzt. Also: Nehmt Einfluss", appelliert Leyva an die Mitglieder der Vereine. Die Wahl von Betriebsräten und die Arbeit von Betriebsräten ist in diesem Land gesetzlich geregelt. Wer die Arbeit von Betriebsräten oder auch Wahlvorständen behindert, kann gemäß § 119 Betriebsverfassungsgesetz mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.

„Dieses Vorgehen ist einzigartig im Kreis Paderborn. Dem Verantwortlichen müssen Grenzen aufgezeigt werden“, fordert auch Schu.