Anfrage zum "FairTicket"

Kreistagsfraktion DIE LINKE./Piraten
OWL-PB

Seit dem 1. Januar 2019 gilt das neue „FairTicket“ bei den Verkehrsunternehmen im Hochstift. Als berechtigt gelten entsprechend der Landesrichtlinie die Empfänger von Arbeitslosengeld II, Empfänger von Leistungen für Grundsicherung und Erwerbsminderung sowie Sozialhilfe nach SGB XII. Wohngeld beziehende Personen sind dabei ausgenommen. Andere Städte und Kreise haben in den letzten Jahren ihre Sozialticket-Systeme für diese Personengruppe geöffnet und erweitert. So unter anderem in Berlin, Essen, Freiburg, Merzenich usw.

In diesem Zusammenhang stellet die Kreistagsfraktion DIE LINKE./Piraten die nachfolgenden Fragen:

  • Wie schätzt die Verwaltung die Möglichkeiten ein, das „FairTicket“ ebenfalls auf Wohngeld beziehende Personen auszuweiten?
  • Wie viele Personen könnten im Falle einer Erweiterung das „FairTicket“ zusätzlich in Anspruch nehmen und wie hoch wären die Kosten?
  • Gibt es Förderungsmöglichkeiten, bspw. durch das Land NRW oder dem Bund, um auch Wohngeld beziehende Personen am „FairTicket“ zu beteiligen?

Antwort:

Am 22.05.2019 antwortete die Kreisverwaltung auf die Anfrage der Fraktion mit der Drucksache 16.1213/1 wie folgt:

Zu Frage 1.)
Die Landesrichtlinie zum Sozialticket definiert einen Personenkreis, für den ein Sozialticket mindestens anzubieten ist. Eine Ausweitung des Berechtigtenkreises ist im Sinne der Landesrichtlinie möglich. Die Verkehrsunternehmen im Hochstift haben sich zur Einführung des FairTickets darauf verständigt, die Wohngeldempfänger nicht in den Berechtigtenkreis aufzunehmen. Da das FairTicket erst seit Januar 2019 angeboten wird, kann noch keine Aussage über die Auswirkungen auf die Fahrgelderlöse im Hochstift bzw. heruntergebrochen auf Verkehrsunternehmensebene getroffen werden. Alle Verkehrsunternehmen, sowohl privat, kommunal als auch im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages müssen im Rahmen ihrer Wirtschaftspläne die benötigten Erträge absichern. Mit der Einführung des FairTickets sind die Unternehmen hier Risiken eingegangen, da die zu Grunde liegende Kalkulation nicht alle Effekte abschließend abdecken und monetarisieren kann. Insofern muss die Vorplanung der Realität gegenübergestellt werden. Die Verwaltung schätzt ein, dass eine sachgerechte Bewertung frühestens im zweiten Halbjahr 2019 erfolgen kann. Abhängig vom Ergebnis und der Sicht der einzelnen Verkehrsunternehmen auf dieses Thema, ist eine mögliche Ausweitung des Berechtigtenkreises frühestens im Jahr 2020 möglich.

Zu Frage 2.)
Auf Basis der Statistiken für 2016 wird/wurde mit rund 32.500 FairTicket-Berechtigten im Hochstift kalkuliert. Für allgemeines Wohngeld ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte weist die Statistik (IT NRW, 12.2017) für den Kreis Paderborn 2.077 Haushalte und den Kreis Höxter 934 Haushalte auf. Über die Verteilung auf Haushaltsgrößen lassen sich daraus rund 8.000 Berechtigte ableiten. In welchem Umfang diese bereits heute FairTicket-berechtigt sind oder anderweitig Tickets erhalten (bspw. über den Schulwegkostenträger) ist unbekannt.

Zu Frage 3.)
Neben der Landesförderung NRW bestehen keine weiteren Fördermöglichkeiten. Auch bei Ausweitung des Berechtigtenkreises auf Wohngeld beziehende Personen bleibt der Förderbetrag unverändert.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass Tariffragen weder in der Zuständigkeit des Kreises

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