Detail Fraktion DIE LINKE/Piraten

Gemeinsamer Antrag zum Entwurf des Kreishaushalts 2019 - mehr Kontrollen in landwirtschaftlicher Nutztierhaltung

Kreistagsfraktionen SPD, B'90/Die Grünen, DIE LINKE./Piraten
OWL-PB

Am 6. November stellten die Kreistagsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE./Piraten den gemeinsamen Antrag zur Zielsteigerung hinsichtlich der zu kontrollierenden Betriebe im Bereich der Tieraufzucht und -haltung im Haushaltsjahr 2019.

Antrag vom 6. November 2018:

Sehr geehrter Herr Landrat,

die unterzeichnenden Fraktionen beantragen die Kontrollfrequenzen für landwirtschaftliche Nutztierhaltungen ab dem Haushaltsjahr 2019 von derzeit 10 Prozent auf 35 Prozent zu
steigern. Dazu sind im Stellenplan 2019 die entsprechenden Stellen (zwei Tierärztinnen/Tierärzte und ein Mitarbeiter/ Mitarbeiterin der Verwaltung) für das Amt 39, Veterinärwesen
und Verbraucherschutz, einzurichten sowie die notwendigen Mittel für die Personalkosten im Haushaltsplan 2019 einzustellen.

Begründung:

In bedrückender Regelmäßigkeit erreichen uns über die Medien Bilder von skandalösen Zuständen aus dem Bereich der Nutztierhaltung. Betroffen davon war zuletzt im Oktober 2017 auch der Kreis Paderborn.

Seit der Einführung des NKF-Systems in der Haushaltsplanung des Kreises Paderborn vor mehr als 10 Jahren liegt das Ziel für die Überwachung der tierschutzgerechten Haltung von Nutztieren bei 10 Prozent der Betriebe. Seitdem ist diese Minimalzielsetzung von Fraktionen des Kreistages als im Sinne des Tierschutzes unzureichend kritisiert worden, zuletzt in Anträgen der Fraktion DIE LINKE./Piraten in den Jahren 2016 (DS-Nr. 16.0640) und 2017 (DS-Nr.: 16.0850).
In den letzten Jahren sind die tatsächlichen Kontrollzahlen, vermutlich wegen einer abnehmenden Zahl an Tierhaltern, sogar noch zurück gegangen. Innerhalb von zehn Jahren leben Generationen von Tieren in den Betrieben, welche nie einer Kontrolle unterzogen wurden. Diesen Prozess müssen wir umkehren.

Den Ausführungen der Geschäftsführerin des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Paderborn im ANUK vom 07.02.2018 können die antragstellenden Fraktionen nicht folgen. Marktorientierte Kontrollverfahren wie QS, die Initiative Tierwohl oder gar Milchleistungskontrollen stellen keinen adäquaten Ersatz für staatliche Tierschutzkontrollen dar. Und auch die noch einzurichtenden amtlichen Datenbanken können die Kontrollen durch die Veterinärämter vor Ort nur ergänzen, nicht aber ersetzen. Deren Aufgabe bleibt es sicherzustellen, dass das Tierwohl erhalten bleibt, welches durch das Tierschutzgesetz geregelt ist und im Art. 20a GG festgeschrieben steht.

Gemäß den Ausführungen von Amtsleiter Dr. Bornhorst in der Ausschusssitzung sind nach der EUKontrollverordnung im Gegensatz zum Lebensmittelbereich, derzeit für den Tierschutz keine Kontrollfrequenzen vorgeschrieben. Nutztiere wären damit bei der gesetzlichen Überwachung schlechter gestellt als die aus ihnen gewonnen Lebensmittel – ein Umstand, der niemandem mehr zu vermitteln ist.

Die unterzeichnenden Fraktionen wollen mit diesem gemeinsamen Antrag die Dringlichkeit betonen, sowohl gegenüber dem Tierschutz, als auch dem Verbraucherschutz. Die Zielsteigerung von 10 auf 35 Prozent ermöglicht die Kontrollen mindestens alle drei Jahre und nicht, wie derzeit, nur alle zehn Jahre.