Anfrage zur Zensusvorbereitung 2021

Linksfraktion Bad Lippspringe

Am 4. Februar 2019 stellte die Linksfraktion Bad Lippspringe eine Anfrage zur Zensusvorbereitung 2021. Im Rahmen dieser müssen bis Mitte Februar 2019 alle Meldeämter dem Statistischen Bundesamt Datensätze zu allen in Deutschland gemeldeten Personen übermitteln (ZensVorbG 2021 § 9a).

Anfrage zur Zensusvorbereitung 2021 vom 4. Februar 2019:

Sehr geehrter Bürgermeister Bee,

im Rahmen der Zensusvorbereitung 2021 müssen bis Mitte Februar 2019 alle Meldeämter dem Statistischen Bundesamt Datensätze zu allen in Deutschland gemeldeten Personen übermitteln (ZensVorbG 2021 § 9a). Welche Maßnahmen wurden und werden vom Meldeamt Bad Lippspringe ergriffen, um die sichere Übertragung der Daten der Bürger von Bad Lippspringe zu gewährleisten?

Mit freundlichen Grüßen

Mehmet Ali Yesil
Fraktionsvorsitzender DIE LINKE

 

Antwort des Fachbereichs 5 - Ordnungsamt vom 5. März 2019:

Sehr geehrter Herr Yesil,

hier noch die zugesagten Infos hinsichtlich der Datenschutzstandards für die beiden Bereiche Einwohnermeldeamt und Steueramt:

I. Gem. § 9 und § 9a ZensVorbG 2021 übermitteln die Einwohnermeldestellen den Statistischen Ämtern der Länder die in den jeweiligen Vorschriften genannten Daten. Die Datenlieferungen nach § 9 ZensVorbG 2011 dienen dem Aufbau des Steuerungsregisters und der Überprüfung der Daten zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung. Gem. § 9 a  Abs. 1 S.  1 ZensVorbG 2021 übermitteln die Einwohnermeldestellen die in § 9 a Abs. 2 bis 4  ZensVorbG 2021 genannten Daten elektronisch an die Statistischen Ämter der Länder, damit diese zur Prüfung der Übermittlungswege und der Qualität der zum Zensus 2021 zu übermittelnden Daten aus den Melderegistern sowie zum Test und zur Weiterentwicklung der Programme für die Durchführung des Zensus 2021 genutzt werden können. Die Datenübermittlungen für den Zensus 2021 erfolgten aufgrund der Vorschrift des § 11 a BStatG im XÖV-Standard OSCI_XMeld via OSCI-Transport.

Der OSCI-Transport ist ein Protokollstandard für die sichere, vertrauliche und rechtsverbindliche Übertragung elektronischer Daten im e-Government. Es werden die klassischen Schutzziele Integrität, Authentizität, Vertraulichkeit und Nachvollziehbarkeit bei der Übermittlung von Nachrichten gewährleistet. OSCI findet insbesondere Einsatz in unsicheren Netzen wie dem Internet, bietet aber auch in sicheren Netzen ergänzende Funktionalitäten und sorgt insbesondere für Interoperabilität. Das Protokoll bietet die technische Basis von E-Government in Deutschland und wurde vom Bundesministerium des Inneren im Rahmen von SAGA als obligatorischer Standard für elektronische Transaktionen mit der Bundesverwaltung gesetzt (https://www.xoev.de/die_standards/osci_transport-3355).

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 06.02.2019  die datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit des Übermittlungswegs indirekt bestätigt. Der Eilantrag gegen die testweise Datenübermittlung für den Zensus 2021 vor dem Bundesverfassungsgericht war unter anderem deswegen erfolglos, weil das Gericht bei der Folgenabwägung im Hinblick auf die bestehenden Sicherheitsanforderungen an die elektronische Datenübermittlung (§§ 11a, 16 BStatG) überwiegende negative Folgen für die Antragsteller verneint hat (BVerfG, Beschluss vom 06.02.2019, - 1 BvQ 4/19 - Rn. 17).

II. Weiterhin übermitteln die Grundsteuerstellen gem. § 12 Abs. 2 ZensVorbG 2021 den Statistischen Ämtern Angaben zu Eigentümern von Gebäuden mit Wohnraum oder Wohnungen. Die Daten werden über eSTATISTIK.core übermittelt, welches ebenfalls den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt. Die Daten werden insbesondere vor einer Einsichtnahme durch Dritte geschützt. In der Phase der Datengewinnung sorgen sichere Verbindungen und komplexe Verschlüsselungsalgorithmen für die Sicherheit der von Ihnen über die beiden Online-Verfahren eSTATISTIK.core an die Statistik übermittelten Daten (Quelle: https://erhebungsportal.estatistik.de/Erhebungsportal/#IibCoRSmfqFDg2OM/alles-zum-thema-datensicherheit).

 

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Leonard Tölle
Fachbereich 5 - Ordnungsamt